Förderunterlagen-Check

Alle Unterlagen für deinen Förderantrag

Behalte den Überblick: Hake ab, welche Nachweise du für die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) schon hast – für den Antrag, die Boni und die Auszahlung. Die technischen Nachweise übernimmt dein Fachbetrieb.

So läuft der Förderantrag ab

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    Angebot & Beratung

    Dein Fachbetrieb prüft dein Gebäude, plant die passende Wärmepumpe und erstellt ein Angebot mit den förderfähigen Kosten.

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    BzA erstellen lassen

    Vor dem Antrag stellt dein Fachbetrieb oder ein Energie-Effizienz-Experte die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) aus.

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    Vertrag mit Bedingung

    Du schließt den Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ab – gekoppelt an die Förderzusage.

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    Antrag im KfW-Portal

    Im Portal „Meine KfW“ stellst du den Antrag, lädst Vertrag und Nachweise hoch und identifizierst dich per Video-Ident.

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    Zusage abwarten

    Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die Zuschusszusage in der Regel automatisiert innerhalb weniger Minuten bis Tage.

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    Einbau & Auszahlung

    Nach dem Einbau reichst du BnD, Schlussrechnungen und Bonus-Nachweise ein – dann wird der Zuschuss ausgezahlt.

Deine Unterlagen

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Für die Antragstellung

Diese Unterlagen brauchst du, um die Zuschusszusage zu erhalten.

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Klimageschwindigkeitsbonus (16 %)

optional

Nur nötig, wenn du diesen Bonus beantragst.

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Einkommensbonus (bis 40 %)

optional

Nur nötig, wenn du diesen Bonus beantragst.

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Nach dem Einbau – für die Auszahlung

Diese Nachweise reichst du nach Abschluss der Arbeiten ein.

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Zu viel Papierkram? Wir übernehmen das für dich.

Die technischen Nachweise erstellt dein Klimakraft-Fachbetrieb. Die Antragstellung bei der KfW übernehmen wir auf Wunsch komplett.

Förderung mit Klimakraft sichern
Vor dem Hochladen

Format & Fristen im Blick behalten

Damit deine Nachweise reibungslos akzeptiert werden, achte beim Einreichen im KfW-Portal auf diese Punkte.

Format der Dateien

Alle Nachweise als PDF hochladen. Dateinamen ohne Leerzeichen, Umlaute oder Sonderzeichen. Scans vollständig, lesbar und gerade – ohne handschriftliche Änderungen.

Dateigröße

Maximal 10 MB pro Datei und bis zu 20 MB pro Nachweis. Mehrere Seiten am besten zu einer PDF zusammenfassen.

Fristen

Nachweise spätestens 36 Monate nach der Zusage und innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung einreichen.

Häufige Fragen

Antworten rund um die Förderunterlagen

Für die Zusage benötigst du die Bestätigung zum Antrag (BzA), den Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, deine Steuer-Identifikationsnummer sowie einen Zugang zu „Meine KfW“ inklusive Identifizierung. Für die Auszahlung kommen die Bestätigung nach Durchführung (BnD), die Schlussrechnungen und die Fachunternehmererklärung hinzu.

Die BzA (Bestätigung zum Antrag) wird vor dem Antrag ausgestellt und bestätigt die geplante Maßnahme samt förderfähiger Kosten. Die BnD (Bestätigung nach Durchführung) wird nach dem Einbau erstellt und ist Voraussetzung für die Auszahlung. Beide stellt dein Fachbetrieb bzw. ein Energie-Effizienz-Experte aus.

Für den Klimageschwindigkeitsbonus: Nachweis über Alter/Art der alten Heizung, eine aktuelle Meldebescheinigung und einen Grundbuchauszug. Für den Einkommensbonus: die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung (für 2026 also 2023 und 2024) – Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbescheide werden nicht akzeptiert.

Nein. Auf Wunsch übernimmt Klimakraft die komplette Antragstellung bei der KfW: Wir erstellen die technischen Nachweise, reichen die Unterlagen fristgerecht ein und begleiten dich bis zur Auszahlung des Zuschusses.

Der Förderantrag muss vor Abschluss des Liefer-/Leistungsvertrags bzw. mit einem Vertrag unter aufschiebender/auflösender Bedingung gestellt werden. Beauftrage die Umsetzung also nicht bedingungslos, bevor die Förderung gesichert ist.

Wir übernehmen deinen Förderantrag

Von der BzA bis zur Auszahlung: Klimakraft stellt die Nachweise aus und reicht deinen Antrag fristgerecht bei der KfW ein – kostenlos und unverbindlich.

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