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Förderung für Wärmepumpen 2026: So sicherst du dir bis zu 70 %

Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus: Wir erklären die neue KfW-Heizungsförderung ab dem 21. Juli 2026 und zeigen, wie du das Maximum herausholst.

15. Juli 20263 Min. LesezeitKlimakraft Redaktion
Förderung für Wärmepumpen 2026: So sicherst du dir bis zu 70 %

Der Umstieg auf eine Wärmepumpe wird 2026 weiterhin kräftig gefördert. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) übernimmt der Staat einen erheblichen Teil der Kosten – für viele Haushalte bis zu 70 Prozent. Seit dem 21. Juli 2026 gelten allerdings angepasste Bedingungen. Wir zeigen, aus welchen Bausteinen sich die Förderung zusammensetzt und wie du den maximalen Zuschuss erhältst.

Wer wird gefördert?

Gefördert wird der Austausch einer alten Heizung gegen eine klimafreundliche Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude. Die Zuschüsse beantragst du über die staatliche KfW-Bank (Programm 458). Voraussetzung ist unter anderem, dass die Wärmepumpe fachgerecht eingebunden und das Heizsystem hydraulisch abgeglichen wird.

Wichtig: Den Antrag stellst du, bevor der Liefer- oder Leistungsvertrag rechtlich bindend wird. Klimakraft übernimmt die komplette Antragstellung für dich – so gehen keine Fristen verloren.

Die Förderbausteine im Überblick

Die Zuschussförderung setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen, die kombinierbar sind.

Grundförderung: 30 Prozent

Jeder Antragsteller erhält eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie ist unabhängig von Einkommen oder Zeitpunkt.

Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent

Wer seine funktionstüchtige alte Öl-, Gas- oder Kohleheizung frühzeitig austauscht, bekommt einen zusätzlichen Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent. Dieser Bonus sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte – wer früh handelt, profitiert also am stärksten.

Einkommensbonus: bis 40 Prozent

Neu ist der dreistufige Einkommensbonus, der Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen gezielt entlastet:

Zu versteuerndes HaushaltseinkommenEinkommensbonus
bis 30.000 €40 %
bis 40.000 €30 %
bis 50.000 €10 %

Für Familien gilt zusätzlich ein Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird die Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro angehoben – unabhängig von der Anzahl der Kinder. Eine Familie mit 40.000 Euro Einkommen und einem Kind fällt damit in die 30.000-Euro-Stufe und erhält 40 statt 30 Prozent.

Wie hoch ist die maximale Förderung?

Die einzelnen Boni werden addiert, sind aber auf 70 Prozent gedeckelt – bei besonders niedrigem Einkommen sind bis zu 80 Prozent möglich. Als Berechnungsbasis gelten förderfähige Höchstkosten von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit.

  • Bei 70 Prozent Förderquote: maximal 19.600 Euro Zuschuss
  • Bei 80 Prozent Förderquote: maximal 22.400 Euro Zuschuss

Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten jeweils 15.000 Euro, für jede weitere 8.000 Euro als Höchstkosten.

Ein Rechenbeispiel

Eine Familie mit einem Kind und 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen tauscht ihre alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe für 32.000 Euro:

  • Grundförderung: 30 %
  • Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %
  • Einkommensbonus (dank Familienzuschlag): 40 %
  • Summe: 86 %, gedeckelt auf 80 %

Angewendet auf die Höchstkosten von 28.000 Euro ergibt das einen Zuschuss von 22.400 Euro. Die Familie zahlt also nur rund 9.600 Euro selbst.

Was sich 2026 geändert hat

Mit der Reform zum 21. Juli 2026 sind der frühere Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen. Dafür wurde der Einkommensbonus sozialer gestaffelt und der Familienzuschlag neu eingeführt. Ab dem ersten Quartal 2027 ist zudem ein Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen geplant.

Fazit

Die Wärmepumpen-Förderung bleibt 2026 attraktiv – gerade für Familien und Haushalte mit mittlerem Einkommen. Da einzelne Boni planmäßig sinken, lohnt sich frühes Handeln. Klimakraft prüft deinen individuellen Anspruch und übernimmt die komplette Förderabwicklung.

Hinweis: Alle Angaben Stand Juli 2026. Fördersätze und Bedingungen können sich ändern. Wir prüfen deinen aktuellen Anspruch im persönlichen Angebot.

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