Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze und wie die Anmeldung funktioniert
7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung, 20 Jahre garantiert: Wir erklären die aktuellen Vergütungssätze 2026, die halbjährliche Absenkung und den Weg zur Anmeldung.

Wer eine Photovoltaikanlage betreibt und Strom ins öffentliche Netz einspeist, erhält dafür die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung. Wie hoch sie 2026 ausfällt, wie lange sie gilt und wie du deine Anlage korrekt anmeldest – hier die Fakten.
Die aktuellen Sätze 2026
Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2026 gelten folgende Vergütungen für Dachanlagen:
| Anlagengröße | Teileinspeisung | Volleinspeisung |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,78 ct/kWh | 12,34 ct/kWh |
| über 10 bis 40 kWp | 6,73 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
| über 40 bis 100 kWp | 5,50 ct/kWh | 10,35 ct/kWh |
Bei größeren Anlagen werden die Leistungsanteile gestaffelt vergütet: Die ersten 10 kWp erhalten den höheren Satz, der darüber liegende Anteil den nächstniedrigeren.
Teil- oder Volleinspeisung?
- Teileinspeisung (Überschuss): der Normalfall fürs Eigenheim. Du nutzt den günstigen Solarstrom selbst und speist nur den Rest ein.
- Volleinspeisung: Der gesamte Strom geht ins Netz. Das lohnt sich nur in Sonderfällen, etwa wenn vor Ort kaum Strom verbraucht wird.
Für die meisten Haushalte ist die Teileinspeisung die wirtschaftlichste Variante, weil der Eigenverbrauch deutlich mehr wert ist als die Einspeisung.
20 Jahre Sicherheit
Der bei Inbetriebnahme gültige Satz wird dir für 20 volle Kalenderjahre plus das Inbetriebnahmejahr garantiert. Sinken die Sätze für Neuanlagen später, betrifft dich das nicht mehr – dein Satz bleibt fest.
Halbjährliche Absenkung
Die Vergütung für Neuanlagen sinkt planmäßig um rund ein Prozent pro Halbjahr (Degression). Die nächste Stufe greift zum 1. August 2026. Wer den aktuellen Satz sichern möchte, sollte die Inbetriebnahme entsprechend planen – ein weiteres Argument, das Projekt nicht auf die lange Bank zu schieben.
So meldest du deine Anlage an
Damit du die Vergütung erhältst, muss die Anlage korrekt registriert sein:
- Netzbetreiber: Anmeldung und technischer Anschluss.
- Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur: Registrierung innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme.
- Zählerwechsel: Einbau eines geeigneten Zweirichtungszählers.
Diese Schritte übernimmt Klimakraft für dich komplett – so vermeidest du Fehler und Fristversäumnisse.
Steuerlicher Bonus
Für Anlagen bis 30 kWp sind die Einspeiseerlöse einkommensteuerfrei, und beim Kauf gilt der Nullsteuersatz von 0 Prozent Mehrwertsteuer. Die Einspeisevergütung fließt dir also brutto für netto zu.
Fazit
Die Einspeisevergütung ist 2026 zwar niedriger als früher, aber 20 Jahre planbar und steuerlich attraktiv. Dein eigentlicher Gewinn liegt jedoch im Eigenverbrauch. Wir planen deine Anlage so, dass du beides optimal nutzt – und kümmern uns um die komplette Anmeldung.
Hinweis: Alle Angaben Stand Juli 2026. Maßgeblich ist der Monat der Inbetriebnahme.
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