Förderung

Welche Kosten sind bei der Wärmepumpe förderfähig?

Nicht jede Position auf der Rechnung zählt für die KfW-Förderung. Wir erklären, welche Kosten förderfähig sind, wo die Obergrenzen liegen und wie der Zuschuss berechnet wird.

16. Juli 20262 Min. LesezeitKlimakraft Redaktion

Du hast ein Angebot für deine Wärmepumpe – doch der Zuschuss wird nicht auf die gesamte Rechnung berechnet. Die KfW unterscheidet zwischen förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten. Wer das nicht kennt, überschätzt den Zuschuss oder reicht falsche Beträge ein. Hier erfährst du, was zählt und was nicht.

Was sind förderfähige Kosten?

Förderfähig sind alle Kosten, die direkt mit dem Kauf und Einbau der neuen Heizung zusammenhängen. Dazu gehören typischerweise:

  • Wärmepumpengerät (Außen- und Inneneinheit)
  • Montage und Inbetriebnahme durch ein Fachunternehmen
  • Pufferspeicher und notwendige Hydraulik
  • Demontage und Entsorgung der alten Heizung
  • Hydraulischer Abgleich (Pflicht für die Förderung)
  • Elektroarbeiten im Zusammenhang mit dem Heizungstausch
  • Planung und Auslegung durch den Fachbetrieb

Nicht förderfähig sind unter anderem allgemeine Sanierungsmaßnahmen wie Dachdämmung, Fußbodendämmung, Heizkörpertausch ohne direkten Bezug zur Wärmepumpe oder Kosten für den Netzanschlussstrom. Auch die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage zählt nicht zur Heizungsförderung – dafür gibt es separate Programme.

Die Höchstbeträge pro Wohneinheit

Die KfW begrenzt die förderfähigen Kosten nach Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude:

WohneinheitMax. förderfähige Kosten
Erste Wohneinheit (EFH)28.000 €
Zweite bis sechsteje 15.000 €
Ab siebteje 8.000 €

Liegen deine tatsächlichen Heizungskosten über diesen Beträgen, wird nur der Höchstbetrag angesetzt. Ein Projekt für 35.000 Euro wird für die Förderberechnung auf 28.000 Euro gekürzt.

Tipp: Dein Fachbetrieb muss die förderfähigen Kosten in der Bestätigung zum Antrag (BzA) nachvollziehbar aufschlüsseln. Unklare Angebote führen zu Problemen bei der Antragstellung.

So wird der Zuschuss berechnet

Auf die förderfähigen Kosten (maximal 28.000 Euro) wird dein individueller Fördersatz angewendet. Dieser setzt sich aus Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) und ggf. Einkommensbonus zusammen – gedeckelt auf maximal 70 bzw. 80 Prozent.

Rechenbeispiel: Bei 46 Prozent Fördersatz (30 + 16) auf 28.000 Euro ergibt sich ein Zuschuss von 12.880 Euro. Liegen die tatsächlichen Kosten nur bei 24.000 Euro, werden 24.000 Euro angesetzt – der Zuschuss beträgt dann 11.040 Euro.

Den individuellen Betrag kannst du vorab im Förderrechner abschätzen.

Typische Fehler bei der Kostenplanung

  • Doppelte Förderung: Dieselbe Kostenposition darf nicht in mehreren Förderprogrammen auftauchen
  • Fehlende Trennung: Angebote ohne klare Aufschlüsselung erschweren die BzA-Erstellung
  • Nicht förderfähige Posten mitgerechnet: Heizkörpertausch oder Fußbodendämmung gehören nicht in die Heizungsförderung
  • Brutto vs. Netto: Die KfW rechnet mit den tatsächlichen Rechnungsbeträgen inklusive Mehrwertsteuer

Fazit

Förderfähig sind die Kosten für Gerät, Einbau und alles, was direkt zum Heizungstausch gehört – begrenzt auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Der Zuschuss wird auf diesen Betrag berechnet, nicht auf deine Gesamtrechnung. Eine saubere Kostenaufstellung im Angebot spart dir später Ärger bei BzA und Auszahlung. Klimakraft erstellt die BzA mit korrekter Kostenaufstellung und übernimmt die Antragstellung – so sicherst du dir den vollen Zuschuss.

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